German Original (Official) Version
§ 54 BlnDSG Zusammenarbeit mit der oder dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Verantwortliche hat mit der oder dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.
English Machine Translated Version
Section 54 Cooperation with the Berlin Commissioner for Data Protection and Freedom of Information
The data controller shall cooperate with the Berlin Commissioner for Data Protection and Freedom of Information in the performance of his or her duties.